Degressive Abschreibung.

Bei der degressiven Abschreibung von Wirtschaftsgütern wird das Wirtschaftsgut in fallenden Jahresbeträgen abgeschrieben. Der Abschreibungssatz ist grundsätzlich auf den letzten Buchwert am Ende des letzten Wirtschaftsjahres anzuwenden. Bei der degressiven Abschreibung darf der Abschreibungssatz maximal das 2,5-fache des linearen Abschreibungssatzes betragen und 25 Prozent nicht übersteigen.

Achtung: Im Jahr der Anschaffung ist monatsgenau abzuschreiben!
Merke: Ein Wechsel von der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung ist möglich!

Beispiel.

Ein Unternehmer erwirbt im Januar eine Maschine im Wert von 20.000 € mit einer Nutzungsdauer von 12 Jahren.

Berechnung.

Abschreibungssatz = 20,83 %
(100 Prozent / 12 Jahre = 8,33 % (linearer Absetzung für Abnutzung-Satz); 2,5-facher linearer Abschreibungssatz: 2,5 x 8,33 % = 20,83 % = degressiver Afa-Satz)
1. Jahr: 20.000 € (Buchwert) x 20,83 % = 4.166 € (Abschreibungsbetrag);
2. Jahr: 15.834 € (Restbuchwert) x 20,83 % = 3.298 € (Abschreibungsbetrag)
3. Jahr: 12.536 € (Restbuchwert) x 20,83 % = 2.611 € (Abschreibungsbetrag)
4. Jahr: ...

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