Abschreibung

Abschreibung – wer?

bei den Gewinneinkunftsarten:

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (z. B. Freiberufler)
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Abschreibung – warum?

Die Kosten eines Wirtschaftsguts werden auf mehrere Jahre verteilt.

o Ausgleich von größere Gewinnschwankungen
(Mindert die progressive Einkommensteuer des Unternehmers über mehrere Jahre.)

o In der Bilanz stehen die Wirtschaftsgüter mit ihren Restbuchwerten im Anlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz.
(Somit stellen sie den langsam abnehmenden Wert der Firmeneinrichtung dar.)

Abschreibung – wie?

Beträgt die Nutzungsdauer eines abnutzbaren Wirtschaftsgutes mehr als ein Jahr und übersteigt der Kaufpreis einen Betrag von 150,00 € (ohne Umsatzsteuer), so ist das Wirtschaftsgut abzuschreiben.

Die Höhe des jährlichen Abschreibungsbetrags richtet sich nach:

  • der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes
  • der Abschreibungsmethode

Bemessungsgrundlage für die Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes. (nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Erwerbsnebenkosten, wie zum Beispiel Transportkosten und Montagekosten).

Anschaffungskosten

Anschaffungspreis
+ Anschaffungsnebenkosten (Überführungskosten, Montage, Transport, Versicherungen)
– Anschaffungskostenminderung (Skonto, Rabatte)
= aktivierungspflichtige AK

Abschreibungsmethoden

Lineare Abschreibung

Degressive Abschreibung

Abschreibung nach Leistung

Pool-Abschreibung

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