Lineare Abschreibung.
Bei der linearen Abschreibung von Wirtschaftsgütern wird das Wirtschaftsgut in gleich bleibenden Jahresbeträgen abgeschrieben. Hierbei wird die Bemessungsgrundlage (Anschaffungs- oder Herstellungskosten plus Erwerbsnebenkosten) gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt.
Achtung: Im Jahr der Anschaffung ist monatsgenau abzuschreiben!
Beispiel.
Ein Rechtsanwalt erwirbt im April des Jahres 2008 einen Personalcomputer (PC) im Wert von 1.500 €, den er ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt. Die Nutzungsdauer des PC´s beträgt 3 Jahre, die Abschreibung erfolgt linear.
Berechnung.
Aufgrund der dreijährigen Nutzungsdauer ergibt sich ein Abschreibungssatz von 33,34 Prozent (100 Prozent / 3 Jahre = 33,34 Prozent). Die jährliche Abschreibung beträgt folglich 500 € (1.500 € x 33,34 Prozent). Im Jahr 2008 sind von diesen 500 € 9/12 ansetzbar also 375,00 €.
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